Die Anmeldung gilt jeweils für einen Zeitraum von 90 Tagen.
1. Informationsstelle im Sinne dieser Information und Einwilligungserklärung ist diejenige Stelle, die gemäß Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Amtsblatt für Berlin jeweils für Informationen über Erfassungen im Rahmen von Funkzellenabfragen zuständig ist. Informationsstelle ist derzeit die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.
2. Die von Ihnen eingegebene Mobilfunknummer wird von der Informationsstelle als verantwortlicher Stelle in einer „Opt-In-Liste“ (Liste von Interessenbekundungen) gespeichert. Sie wird ausschließlich für die Zwecke der Information verarbeitet, ob ein Endgerät, dem diese Rufnummer zugeordnet war, von einer Funkzellenabfrage im Sinne des § 100g Abs. 3 der Strafprozessordnung erfasst wurde.
3. Die eingegebene Rufnummer wird nur weitergegeben
a) an Telekommunikationsunternehmen im Rahmen des Versands von Nachrichten zur Verwaltung
Ihres Opt-In sowie zur Information über eine Erfassung im Rahmen einer Funkzellenabfrage,
b) ggf. an eine andere Stelle im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, sofern diese zukünftig gemäß Bekanntmachung
dieser Senatsverwaltung im Amtsblatt für Berlin die Aufgaben der Informationsstelle
übernehmen sollte. Auch im Falle einer Datenweitergabe ändert sich der Zweck der
Datenverarbeitung jedoch nicht, sondern bleibt auf die in Nr. 2 genannten Zwecke beschränkt.
4. Die eingegebene Rufnummer wird nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen, die dem Schutz gegen Missbrauch dient, gelöscht
a) wenn Sie Ihr Interesse an der Information über Erfassungen im Rahmen von Funkzellenabfragen gegenüber der Informationsstelle zurückziehen oder
b) sofern Sie Ihr Interesse nicht erneuern, nachdem die Informationsstelle Sie auf den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeit Ihrer Interessenbekundung hingewiesen hat.
5. Sie haben gegenüber der Informationsstelle die folgenden Rechte:
a) gemäß § 43 des Berliner Datenschutzgesetzes Auskunft über Ihre von der
Informationsstelle verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
b) gemäß § 44 Abs. 1 des Berliner Datenschutzgesetzes unverzüglich die
Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen;
c) gemäß § 44 Abs. 2 des Berliner Datenschutzgesetzes die Löschung
Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn deren
Verarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht
mehr erforderlich ist oder diese zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung gelöscht werden müssen.
6. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Str. 21 bis 25
10825 Berlin
Telefon 030 9015 – 0
support (a) fza.berlin.
7. Zuständiger Datenschutzbeauftragter ist
Uwe Duckstein
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Straße 21 – 25
10825 Berlin
Datenschutz (a) senjustva.berlin.de
8. Sie haben das Recht, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit anzurufen. Die Anschrift lautet
Friedrichstr. 219
10969 Berlin
Telefon 030 138890
Email: mailbox@datenschutz-berlin.de.
Durch Ihre Anmeldung beim Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin (FTS) erklären Sie Ihr Einverständnis,
1. dass datenverarbeitende Stellen im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (insbesondere die Berliner Polizei) sowie im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung personenbezogene Daten – nämlich Verkehrsdaten aus Funkzellenabfragen – an die Informationsstelle ausschließlich zu dem Zwecke übermitteln, Information über eine etwaige Betroffenheit interessierter Personen von Funkzellenabfragen zu ermöglichen,
2. dass die gem. Nr. 1 übermittelten Daten für einen Zeitraum von höchstens 48 Stunden von der Informationsstelle ausschließlich zum Zwecke der Information Betroffener über Funkzellenabfragen verarbeitet und sodann unwiderruflich gelöscht werden,
3. dass diejenigen der gem. Nr. 1 übermittelten Daten, die zu einer Information geführt haben, für einen Zeitraum von einem Monat ab Versand der Information von der Informationsstelle verarbeitet und sodann unwiderruflich gelöscht werden,
4. dass Ihre eingegebene Mobilfunknummer von der Informationsstelle
a) in einer Liste von Interessenbekundungen (Opt-In-Liste) gespeichert wird,
b) zu dem Zweck verarbeitet wird zu prüfen, ob ein Endgerät, dem diese Rufnummer zugeordnet war, von einer Funkzellenabfrage erfasst wurde,
c) ggf. zu dem Zweck verarbeitet wird, Ihre Information technisch zu ermöglichen, etwa als Adresse einer Information per SMS.